Hochschulprofessur für ästhetisch-künstlerische Bildung
Ausschreibung einer Hochschulprofessur für ästhetisch-künstlerische
Bildung an der Pädagogischen Hochschule Steiermark
Graz, 01.10.2019
Ab September 2020 ist an der Pädagogischen Hochschule Steiermark die Position einer Hochschulprofessur
für ästhetisch-künstlerische Bildung am Institut für Sekundarstufe Allgemeinbildung neu zu
besetzen. Die PH Steiermark zählt zu den größten professionsbildenden Institutionen für Pädagoginnen
und Pädagogen in der Steiermark und ist zentraler Player in der neuen Lehramtsausbildung im
Entwicklungsverbund Süd-Ost. Allgemeine Informationen zu unserer Hochschule finden Sie unter
www.phst.at .
Die mit 1. September 2020 zu besetzende Stelle ist in der Wiener Zeitung vom 27.09.2019 wie folgt
ausgeschrieben.
Hochschulprofessur für ästhetisch-künstlerische Bildung (ph1, befristet bis 31.08.2021 mit Option auf
Verlängerung und Unbefristung, 100 %). Tätigkeitsprofil: Lehre und Entwicklungstätigkeit im Bereich
Bildnerische Erziehung insbesondere im Rahmen des Lehramtsstudiums für die Sekundarstufe (Unterrichtsfach
Bildnerische Erziehung), Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Fachbereich der ästhetisch-künstlerischen
Fächer an der PH Steiermark bzw. im Entwicklungsverbund Süd-Ost sowie Bildungsmanagement
in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Besondere Erfordernisse: § 48e VBG iVm
Z 22a/22b/22c der Anlage 1 BDG 1979, abgeschlossenes, fachspezifisches Universitätsstudium, Lehramtsstudium
für das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung von Vorteil, facheinschlägige Dissertation,
Habilitation oder vergleichbare Qualifikation mit inhaltlichem Bezug zur Schnittstelle Kunst und
Vermittlung, Erfahrungen im pädagogischen Feld, mind. 4-jährige Erfahrung in der Hochschullehre, einschlägige
wissenschaftliche Publikationen. [6201]
Ihre Aufgaben:
* Sie vertreten den Bereich Bildnerische Erziehung in Lehre, Forschung und Beratung in der Lehrer/innenaus-,
-fort- und -weiterbildung.
* Ihre fachwissenschaftliche und fachdidaktische Expertise im Bereich der ästhetisch-künstlerischen
Bildung befähigt Sie, an der nachhaltigen Weiterentwicklung dieses Bildungsbereiches an
der PH Steiermark mitzuwirken.
* Dabei übernehmen Sie eigenverantwortlich die Leitung von Lehrveranstaltungen und die Betreuung
von Abschlussarbeiten sowie die damit verbundene Beratung und Anleitung der Studierenden
der Sekundarstufe Allgemeinbildung.
* Sie kooperieren mit den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs an der Hochschule als auch
mit den Fachkolleginnen und -kollegen der Partnerinstitutionen des Entwicklungsverbundes Süd-
Ost insbesondere am Standort Graz und unterstützen die Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches
Bildnerische Erziehung.
* Als Fachexpertin bzw. -experte sind Sie bereit, die Hochschule in regionalen, nationalen und internationalen
Forschungspartnerschaften und Kooperationen zu vertreten.
* Organisatorische und administrative Tätigkeiten sind ebenso Teil des Aufgabengebietes wie die
Mitwirkung an der inhaltlichen Weiterentwicklung von Studienangeboten in den Bereichen Bildnerische
Erziehung und ästhetisch-künstlerische Bildung.
Unsere Erwartungen:
* Sie verfügen über einen facheinschlägigen Hochschulabschluss und haben in Ihrer Dissertation
bzw. Habilitation aus den Bereichen Bildnerische Erziehung bzw. ästhetisch-künstlerische Bildung
Themen behandelt.
* Ihre mindestens vierjährige Erfahrung in der Hochschullehre und ihre fachwissenschaftlichen
und fachdidaktischen Kenntnisse im ästhetisch-künstlerischen Bereich qualifizieren Sie für die
Durchführung von grundlegenden und fachvertiefenden Lehrveranstaltungen, wobei die Verschränkung
von Wissenschaftsfundierung und Praxis für Sie im Vordergrund stehen.
* Die Freude an der Wissensvermittlung und ausgezeichnete didaktische Fähigkeiten sind für Sie
ebenso selbstverständlich wie hohes Engagement, Eigeninitiative und Bereitschaft zur interdisziplinären
Zusammenarbeit und zum Einsatz digitaler und neuer Medien.
* Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich der Konzeption und Durchführung von facheinschlägigen
Forschungsprojekten und sind in der Scientific Community gut vernetzt.
* Es besteht eine hohe Bereitschaft zur eigenständigen Forschung.
Dienstrechtliche Voraussetzungen:
Es gelten die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen, die auf der Homepage des BMBWF:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/lehr/ausschr/allg_bed_ph_19560.pdf?6wd0e6 abgerufen werden
können. Das Monatsentgelt liegt bei Hochschullehrpersonen in Abhängigkeit von Verwendung und
Vorbildung (bei Vollbeschäftigung) zwischen mindestens EUR 2.364,20 und mindestens EUR 2.758,50
(14 x jährlich). Zusätzlich gebührt den Hochschullehrpersonen bei Erfüllung der Ernennungserfordernisse
eine Zulage. Das Monatsentgelt erhöht sich gegebenenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften
und anrechenbaren Vordienstzeiten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit einem facheinschlägigen Tätigkeits- und Qualifikationsprofil
senden Sie bitte bis spätestens 26.10.2019 an das Rektorat der Pädagogischen Hochschule
Steiermark, Hasnerplatz 12, 8010 Graz oder an die E-Mail-Adresse office@phst.at .
Prof. Dr. Elgrid Messner
Rektorin PH Steiermark